Erfahrung eines Kunden: Warum der Beitrag einer Photovoltaikversicherung nicht entscheidend ist

Vorwort: Als ein auf Photovoltaikversicherungen spezialisiertes Versicherungsmakler-Unternehmen, ist es für uns stets von großem Interesse, die speziellen Bedürfnisse unserer Kunden zu erfahren und darauf einzugehen. Angefangen mit dem Informationsgehalt unserer Website, dem telefonischen Kontakt, der Antragstellung, der Produktgestaltung, der Dokumentierung bis hin zu einer eventuellen Schadenregulierung – es muss alles stimmig sein. Da die folgend aufgeführte Nachricht, welche wir mit Freude entgegengenommen haben, den Rahmen unserer Rubrik Kundenmeinungen sprengt, wird Sie hier im Blog veröffentlicht.

Als ich vor ein paar Jahren mit dem Gedanken spielte, selbst in eine Photovoltaikanlage zu investieren, stellten sich mir viele Fragen bezüglich der richtigen Absicherung meiner Investition. Was passiert wenn die Solarmodule gestohlen werden, was passiert bei Hagelschaden und Tierverbiss? Ist die Solar-Anlage bei einem Überspannungsschaden durch einen Blitzeinschlag versichert und was passiert, wenn sich bei einem Unwetter ein Teil der Anlage löst und jemanden verletzt oder etwas beschädigt? Steigt bei einem gemeldeten Schaden der Beitrag meiner Versicherung und wenn ja, um wie viel?

Viele Fragen, auf die ich im Internet nur schwer eine Antwort fand. Ich musste mich durch viele Versicherungsbedingungen quälen und bei Fragen rief ich die eine oder andere Versicherungsgesellschaft an. Die Antworten waren immer sehr oberflächlich gehalten und mit dem Zusatz versehen, dass die Leistungen sehr hoch seien und der jährliche Beitrag hingegen einer der günstigsten am Markt wäre. Die Antworten gingen auch oft an meiner Frage vorbei. Es hatte oftmals den Eindruck, dass es bei einem so geringen jährlichen Beitrag keiner ausführlichen Antwort durch die Versicherer bedarf.  Auch eine häufige Antwort der Versicherungsgesellschaften: Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zu unserem Produkt. Was ich aber hingegen fand, waren lediglich ein paar Informationen mit dem Hinweis, wie gut man doch sei. Für mich musste also eine andere Lösung her.

Unabhängige Beratung ist das A und O

Ich musste mir Informationen von einem unabhängigen Makler einholen. Das war die einzige Möglichkeit, Antworten auf meine Fragen zu erhalten. Und zwar unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft. Ich rief einen Makler aus der Nachbarschaft an und bat um die Beantwortung meiner Fragen. Antworten auf meine Fragen bekam ich leider nicht, jedoch den Tipp, ich solle die Solaranlage über die bestehende Wohngebäudeversicherung einbinden.

Für mich war das leider keine Lösung, da die Wohngebäudeversicherung nur einen Teil von Schäden an der Photovoltaikanlage abdeckt. Denn nur im Fall von Schäden durch Explosionen, Implosionen, direkte Blitzeinschläge, Brand, Hagel und Sturm, ist eine Solaranlage über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Bei indirekten Blitzeinschlägen, sogenannte Überspannungsschäden (Induktionsschäden) oder Kurzschlüsse, tritt die Leistung der Wohngebäudeversicherung nicht ein. Dies erklärte mir meine Versicherung auf Grund meines Anrufes.

Ich musste also einen unabhängigen Makler finden, der sich auf Photovoltaikversicherungen spezialisiert hat. Im Internet wurde ich fündig. Auf www.rosa-photovoltaik.de fand ich erstens ausführliche Antworten auf meine Fragen und zweitens lies ich mir durch ein telefonisches Beratungsgespräch alle meine Fragen noch einmal bestätigen. Ich telefonierte über eine Stunde mit dem Versicherungsexperten Gerd Rosanowske, der mir geduldig meine Fragen kompetent und ausführlich beantwortete. Der Vorteil eines Maklers liegt ganz einfach darin, dass dieser unabhängig beraten kann. Zudem teilte mir Herr Rosanowske mit, dass er mit dem Versicherungsunternehmen Leistungen aushandelt, die ausschließlich im Sinne des Kunden sind. Diese speziell ausgehandelten Leistungen vermarktet Rosanowske in seinen Spezialkonzepten.

Als nächster Schritt kam der Vergleich der verschiedenen Angebote, die mir vorlagen. Dabei handelte es sich um die Angebote, die ich direkt bei den Versicherern angefragt hatte mit dem Angebot, das ich von rosa-photovoltaik erhielt. Ich blickte irgendwie beim Leistungsvergleich nicht durch. Es gab zu viele Fremdwörter mit denen ich nichts anfangen konnte. Also habe ich die zwei Angebote an Herrn Rosanowske gesendet mit der Bitte, die Leistungen zu vergleichen. Der Beitrag der beiden Versicherungen lag einmal bei 70 Euro und bei 85 Euro jährlich. Was mich erstaunte war, dass Herr Rosanowske mir tatsächlich auf meine Bitte hin die Leistungen der beiden PV-Versicherungen mit seinem Angebot verglich und mich daraufhin zurückrief.

Er riet mir von beiden Versicherungen ab mit der Begründung, dass die Leistungen sehr schlecht waren und nicht alles versichert sei. Er meinte aber, dass wenn es mir nur um den jährlichen Beitrag ginge, ich mich für einer der beiden entscheiden sollte. Ich solle aber bedenken, dass ich im Schadenfall auf einigen Kosten sitzen bleiben könnte. Er machte mir noch einmal deutlich, dass sein Angebot mit dem jährlichen Beitrag in Höhe von 96 Euro zwar teurer wäre, aber die Leistungen viel stärker seien als die von den anderen Versicherungsprodukten. Er meinte zudem, dass sich die Stärke einer Versicherung erst dann zeigt, wenn ein Schaden vorliegt.

Meine Entscheidung

Mir fiel zum Schluss die Entscheidung nicht schwer. Ich entschied mich für das Produkt von Gerd Rosanowske. Warum? Es war doch ein wenig teurer als die anderen Produkte? Ganz einfach. Die 11 bis 26 Euro mehr im Jahr taten mir nicht weh. Habe ich hingegen einen Schaden an der Solaranlage der behoben werden muss und die Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens, so muss ich für den Rest des Schadens aufkommen, um die PV-Anlage wieder vollständig herstellen zu können. Wenn der Schaden in die tausende geht und ich letztendlich an 11 Euro im Jahr gespart hätte, dann hätte ich mir wohl in den Hintern gebissen. Ich möchte allen Solaranlagenbetreibern wärmstens empfehlen, sich die Leistungen einer PV-Versicherung genau anzusehen und sich im Zweifel ausführlich beraten zu lassen. Der Preis sollte nicht die große Rolle spielen, denn die Photovoltaikanlage kostet mehrere tausend Euro. Und wenn die Anlage nicht mehr läuft, kostet das wesentlich mehr als 11 Euro.

Warum ich diesen „Erfahrungsbericht“ geschrieben habe? Aus zwei Gründen: Ich bin der Meinung, dass auch mal positives berichtet werden muss und ich hatte einen Schaden an der Anlage. Im Dezember 2011 musste ich einen defekten Wechselrichter beklagen, bei dem anscheinend die  Elektronik versagte. Meine Solaranlage funktionierte einfach nicht mehr. Die Ursache ist bis heute leider unbekannt. Da die Garantie bereits abgelaufen war, wendete ich mich an Herrn Rosanowske und schilderte ihm den Fall. Nachdem alle Unterlagen eingereicht wurden, bekam ich auch prompt den Schaden erstattet. Ich erinnerte mich wieder an die Worte von Herrn Rosanowske. „Die Stärke einer Versicherung zeigt sich erst dann, wenn ein Schaden vorliegt.“

Eingegangen am 30.12.2011 per Email.

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rosa Photovoltaik® jetzt auf Facebook – Fan werden und Kindern helfen

2.000 ist die magische Zahl. Wer jetzt Fan auf der Facebook-Fanpage unseres Unternehmens wird kann zwar nichts gewinnen, aber immerhin etwas Gutes tun. Und zwar was richtig Gutes! Denn wir sind mit unserer Marke rosa Photovoltaik® jetzt auf Facebook vertreten und spenden für jeden neuen Fan 50 Cent an eine Kinder-Hilfsorganisation.

Wir wollen nichts verlosen, sondern anderen helfen

Wir möchten mit Hilfe zukünftiger Fans anderen helfen. Verlosungen und Gewinnspiele waren gestern. Sobald unsere Fanseite 2.000 Fans aufweist, spenden wir 1.000 Euro an eine Kinder-Hilfsorganisation (mit DZI Spendensiegel). Sollte unsere Fanseite bis zum 02.02.2012 bereits 2.000 Fans aufweisen, erhöhen wir den Spendenbetrag nochmals um 500 Euro!

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GAP Deckung – ein Muss für die Photovoltaik-Anlage auf dem Pachtdach

Über eine Allgefahrenversicherung wird die Photovoltaikanlage, sprich die Investition des Anlagenbetreibers, abgesichert. Zum Einen werden Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sache) übernommen und zum Anderen auch der daraus resultierende Ertragsausfall für den vereinbarten Zeitraum, in dem die PV-Anlage auf Grund eines versicherten Schadens keinen Strom produzieren kann.

Eine darüber hinausgehende, sinnvolle Deckungserweiterung ist die sogenannte GAP-Deckung. GAP ist englisch und bedeutet „Lücke“.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen auf  gemieteten Dachflächen (Pachtdächer), die ihre Anlage kreditfinanziert haben, kann ein erhebliches finanzielles Problem entstehen. Sollte das Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage montiert ist, z. B. nach einem Totalschaden nicht wiederhergestellt werden und steht auch keine alternative Dachfläche zur Verfügung, so kann auch die PV-Anlage nicht wieder aufgebaut werden. Unterbleibt der Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage, ist von jeder gängigen Photovoltaikversicherung lediglich eine Zeitwertentschädigung zu erwarten.

Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag.

Um das finanzielle Risiko zu minimieren, ist daher, gerade für Anlagen auf Pachtdächern (auf Dächern Dritter), der Einschluss der GAP-Deckung (z. B. über die Condor Photovoltaikversicherung oder Zurich Photovoltaikversicherung) unbedingt zu empfehlen. Entgegen den Regelungen in den ABE 2008 wird so im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens aber die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Grenze der Entschädigung

Da es sich bei der Photovoltaikversicherung GAP-Deckung um eine optional zu beantragende  Deckung handelt, sollten sich Anlagenbetreiber vor Abschluss einer Allgefahrenversicherung umfassend informieren und gegebenenfalls einen spezialisierten Anbieter kontaktieren. Auch hier gilt, dass nicht nur der Beitrag für den Abschluss eines adäquaten Versicherungsvertrages entscheidend ist, sondern vielmehr der individuell sinnvolle Versicherungsschutz zu einer der Leistung entsprechenden Prämie.

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Die richtige Photovoltaikversicherung für die eigene Solaranlage finden – Teil 1

Wer online nach einer Photovoltaikversicherung sucht wird feststellen, dass zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichsten Produkten und Tarifvarianten aufwarten. Doch wo ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage am besten aufgehoben? Was sollte er vor Antragstellung einer Photovoltaikversicherung beachten? Die folgenden Punkte wurden von Gerd Rosanowske ( www.rosa-photovoltaik.de ) zusammengetragen und sollen den Besitzer einer Photovoltaikanlage bei der Auswahl einer Photovoltaikversicherung unterstützen.

Die Wahl der Versicherungsgesellschaft

Der Photovoltaikmarkt ist immer noch als recht jung anzusehen, dennoch buhlen bereits zahlreiche deutsche und z. T. ausländische Versicherungsgesellschaften nach der Gunst des Kunden.  Im Allgemeinen kann man sagen, dass jeder in Deutschland zugelassene Versicherer, die versicherten Risiken zu stemmen vermag. Was vielmehr zu bedenken gibt ist die Tatsache, dass ein Preiskampf begonnen hat – einer will den anderen ausstechen, bis hin zur Grenze des erträglichen.  Man sollte meinen, aus Sicht des Kunden ist dieser Konkurrenzkampf von Vorteil – ist er auch, aber nur kurz- bis mittelfristig und nur bei einer anfänglich richtigen Tarifwahl. Der Kunde spart letztendlich an der Höhe des jährlichen Beitrags, oftmals zu schlechten Leistungen.

Die Vergangenheit hat gezeigt: Versicherer haben sich von der Photovoltaikversicherung verabschiedet, die Beiträge zum Teil drastisch erhöht, eine Risikoselektion eingeführt, ein maximales Anlagenalter vorgeschrieben und Verträge bereits nach dem ersten Schaden gekündigt. Der von diesen Maßnahmen betroffene Kunde hat es oftmals nicht leicht, einen neuen, gleichwertigen oder besseren Versicherungsschutz zu erhalten.

Deckung über Versicherungsmakler oder direkt über das Versicherungsunternehmen

Das einzelne Versicherungsunternehmen bietet lediglich das eigene, standardisierte Produkt an.  Der Versicherungsmakler hat in der Regel die Möglichkeit, den gesamten Markt und dessen Produkte zu überschauen und dem Kunden das Passende anzubieten – ohne an einen Produktgeber gebunden zu sein. Noch besser ist es, wenn der Versicherungsmakler auf Versicherungen für die Solarbranche spezialisiert ist und eine entsprechende, jahrelange Erfahrung mit sich bringt. Denn der Versicherungsmakler sollte dem Kunden eine Photovoltaikversicherung, mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis anbieten. Dies zahlt sich spätestens beim ersten Schadenfall aus.

Hausprodukte von Versicherungsmaklern

Von einem Hausprodukt, welches von einem Versicherungsmakler angeboten wird, redet man dann, wenn der Risikoträger (Versicherer) nach außen nicht in Erscheinung tritt. Der Versicherungsmakler kann dem Deckungskonzept eigenständig einen Namen geben, mit dem er das Produkt bewirbt. Welcher Versicherer hinter dem Konzept steht, muss über den Antrag spätestens in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein. Die Verwendung eines Hausproduktes ist kein Garant für starke Versicherungsleistungen!

Vergleichsrechner Photovoltaikversicherung

Im Internet findet man immer häufiger Vergleichsrechner vor. Wer sich online schon einmal über eine Photovoltaikversicherung erkundigen wollte, wird unweigerlich auf derartige Vergleichsrechner-Angebote stoßen. Auffällig dabei ist, dass alle Vergleichsrechner nahezu gleich aufgebaut sind und in vielen Fällen auch dieselben Tarife beinhalten. Das größte Manko der Vergleichsrechner ist jedoch, dass die  Tarife so angeboten werden, dass der Interessenten zu einer preisorientierten Entscheidung bewegt wird. Ausführliche Leistungsvergleiche sucht man innerhalb der Vergleichsrechner vergebens. Betreiber von Solarstromanlagen sollten vor dem Abschluss zuerst die Leistungen vergleichen und dann erst die Beitragshöhe. Nicht anders herum.

Die Versicherungsbedingungen

Zur Photovoltaikversicherung bilden gängigerweise die ABE 2008 (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) die Grundlage des Versicherungsschutzes. Eine Spezifizierung  für die Versicherung von Photovoltaikanlagen erfolgt über Klauseln, „Besondere Vereinbarungen“ „Besondere Bedingungen“ und/oder „Besondere Risikobeschreibungen“.  Unbedingt zu beachten ist, dass diese Bedingungen den Versicherungsschutz ausweiten, aber auch schmälern können.

Tücken innerhalb der Bedingungen

Zu beachten sind u. A. die Obliegenheiten. Die Versicherer unterscheiden zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls  und Obliegenheiten bei Eintritt des Schadenfalls. Speziell die Obliegenheiten vor dem Schadensfall können Anforderungen zur versichernden Sache (Photovoltaikanlage) und deren Montage beinhalten.  Zur Veranschaulichung ein Ausschnitt der Obliegenheiten eines großen deutschen Versicherungsunternehmens:

1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
a) Der Betreiber hat vor Eintritt des Versicherungsfalles
aa) die Anlage von einem Fachbetrieb nach den anerkannten
Regeln der Technik installieren und abnehmen zu lassen
(keine Selbstmontage); der Nachweis der Belastbarkeit des
Tragsystems und der Module infolge äußerer Einflüsse
müssen DIN 1055 bzw. Eurocode 1 in der jeweils aktuellsten,
verbindlichen Fassung entsprechen; die verwendeten
Solarmodule müssen mechanischen Beanspruchungen gemäß
IEC 61215-Zertifikat bzw. IEC 61646-Zertifikat standhalten;
bb) die Anlage durch Blitzschutzeinrichtungen zu sichern, sofern
hierzu Vorgaben seitens des Herstellers bestehen;
cc) den Solar-Wechselrichter gemäß Vorgaben des Wechselrichterherstellers
zu installieren;
dd) die Zählerstände (Ertragsdaten) mindestens vierteljährlich
zu protokollieren und dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen;
ee) alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften
zu beachten; er darf diese Sicherheitsvorschriften
weder selbst verletzen, noch ihre Verletzung gestatten
oder dulden;
ff) sicherzustellen, dass versicherte Sachen die gemäß § 4 Nr.
2 zur Überholung, Reparatur oder Revision in eine außerhalb
des Betriebsgrundstücks (Versicherungsort) gelegene
Werkstatt gebracht werden, handelsüblich und transportgerecht
verpackt, verladen und verzurrt werden;
gg) alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
b) Verletzt der Betreiber eine der genannten Obliegenheiten, so ist
der Versicherer nach Maßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt.
Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.

Schließen Sie niemals einen Vertrag auf Photovoltaikversicherung ab, sofern Sie vorab nicht alle Bedingungen vollständig erhalten haben!

Der Antrag auf Photovoltaikversicherung

Jeder Anbieter liefert seinen eigenen Antrag mit den jeweils relevanten Antragsfragen. Neben den o. g. Obliegenheiten, kommt der nächste Stolperstein: die Antragstellung! Anträge müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Versicherer sich ansonsten auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen kann. Folgend ein Auszug aus dem VVG:

VVG  § 16 Vorvertragliche Anzeigepflicht
(1) Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.

(2) Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat.

(3) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand kannte oder wenn die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist.

VVG  § 17 Unrichtige Anzeige
(1) Der Versicherer kann von dem Vertrag auch dann zurücktreten, wenn über einen erheblichen Umstand eine unrichtige Anzeige gemacht worden ist.

(2) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Unrichtigkeit dem Versicherer bekannt war oder die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unrichtig gemacht worden ist.

Anträge sollten einfach und verständlich aufgebaut sein. Der Antragsteller sollte die Fragestellung immer verstehen und entsprechend beantworten können. Antragstellungen, mit Risikofragen z. B. zu DIN-Normen, VDE- o. VDO Vorschriften, Überspannungsschutz oder Blitzschutzvorrichtungen, sollten gemieden werden, sofern das erforderliche Fachwissen nicht vorliegt.

Teil 2 dieses Beitrages wird in Kürze veröffentlicht.

Gerd Rosanowske (www.rosa-photovoltaik.de)

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Brandgefahr durch Photovoltaikanlagen: Fernsehbeitrag von Plusminus vom 11.01.2012

Am 11. Januar 2012 berichtete das Magazin Plusminus (ARD) über Brandgefahren durch Photovoltaikanlagen. Erfreulicherweise sind in Deutschland schon über eine Millionen Photovoltaikanlagen installiert und in Betrieb. Der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung beträgt bislang drei Prozent. Laut Plusminus bergen Photovoltaikanlagen die Gefahr, binnen weniger Sekunden bei einem Schaden einen Brand zu verursachen. Auslöser können Marderbisse sein, die unsachgemäße Montage der Solaranlage oder aber auch eine wetterbedingte Abnutzung.

Im Fernsehbeitrag wurde ein Brandfall in der Nähe von Gütersloh erläutert, wonach die Solaranlage auf einmal in Flammen stand. Was zu erst ein kleiner Brand war, entwickelte sich zu einem Feuerball. In nur wenigen Minuten war die Solarstromanlage vollständig abgebrannt. Durch den Brand wurde auch der Dachstuhl zerstört und die darunterliegende Wohnung konnte für Wochen nicht mehr bezogen werden. Jedoch übernahm die Versicherung den Schaden.
Wie Plusminus herausfand, sind häufige Brandursachen technische Defekte an einer Solaranlage. Handelt es sich hierbei um ein unterschätztes Problem? Nein, denn schon bei der Montage kann auf einiges geachtet werden. Über 80% der heute montierten Photovoltaikanlagen entsprechen nicht den Vorschriften, die bei der Montage zu beachten sind.

Worauf sollte geachtet werden?

  • Kabel sollten vor Tierverbiss geschützt werden
  • Kabel müssen stets ordentlich verlegt und befestigt sein (auch unter den Modulen)! Somit wird verhindert, dass Isolierungen sich abrubbeln (z. B. durch Windbewegungen) oder abrutschender Schnee die Kabel beschädigt oder gar abreißt.
  • keine minderwertigen Steckverbindungen verwenden.
  • darauf achten, dass die Steckverbindungen richtig und dauerhaft verbunden sind
  • hochwertige Solarmodule, Tragkonstruktionen und Materialien verwenden
  • regelmäßige Sichtung der Photovoltaikanlage durch den Betreiber
  • regelmäßige Überprüfung der Solaranlage durch Elektro-Fachleute

Brand durch einen Lichtbogen

Wie der Beitrag weiter zeigte, werden Brände häufig durch Lichtbögen hervorgerufen. Dazu wurde im Testlabor mit einer Highspeedkamera bei der Siemens AG in Regenburg ein Test gemacht. Bei Gleichspannung floss der Strom weiter und suchte sich an der unterbrochenen Stelle (z.B. Kabelbruch) einen Weg zum anderen Pol. Der Strom springt sozusagen über und verursacht damit einen Lichtbogen. Der Lichtbogen hat eine Temperatur von etwa 5.000 Grad und kann mehrere Stunden bestehen bleiben.

Auch sei das Lichtbogenproblem in Fachkreisen schon lange bekannt. Dem Magazin lagen hierfür Studien und Vorträge aus dem Jahr 2007 vor, die dieses Problem aufzeigen. In den Studien und Vorträgen wird auch vor einer Brandgefahr durch Lichtbögen gewarnt.

Nach Angaben von Plusminus, wurde der Bundesverband Solarwirtschaft darauf angesprochen, wie man die Probleme von Lichtbogen- und Brandgefahr in den Griff bekommen will und warum bislang noch keine Lösung entwickelt wurde. Man bat um eine Stellungnahme. Leider war BSW-Solar zu einer Stellungnahme nicht bereit. Lediglich schriftlich äußerte sich der Bundesverband Solarwirtschaft: „Ihre Frage unterstellt, dass es eine erhöhte Brandgefahr gibt. Diese Auffassung teilen wir nicht.“

Sofern es irgendwie möglich ist, achten Sie darauf, dass Ihre Solarstromanlage fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik installiert wird. Schließen Sie zudem eine Photovoltaikversicherung ab und sichern Sie somit Ihre finanzielle Anschaffung. Ferner ist es anzuraten, dem Gebäudeversicherer mitzuteilen, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des versicherten Gebäudes installiert ist – auch dann, wenn eine separate Photovoltaikversicherung (Allgefahrenversicherung) besteht. Hier erhalten Sie eine entsprechende Vorlage.

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350.000 € Brandschaden samt Photovoltaikanlage

In Feldatal sind, aus ungeklärter Ursache,  in der letzten Nacht Stallungen und die darauf installierte Photovoltaikanlage den Flammen zum Opfer gefallen. Der Gesamtschaden soll sich auf ca. 350.000 EUR belaufen. Das Feuer griff auch auf das benachbarte Wohnhaus über, welches die Feuerwehr jedoch eindämmen konnte. Weder Mensch noch Vieh kamen bei dem Feuer zu Schaden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Photovoltaikversicherung Sonderkonzept der Zurich Versicherung setzt sich durch

Gerade mal vor zwei Monaten haben wir unser Sonderkonzept auf Photovoltaikversicherung der Zurich veröffentlicht. Aufgrund des hohen Leistungsspektrums, welches weit über der standardmäßigen SolarPlus+ Deckung  der Zurich Versicherung liegt, können wir schon jetzt sagen, dass eine erfolgreiche Markteinführung über unsere Photovoltaikversicherung-Website erfolgte. Speziell leistungsorientierte Photovoltaikanlagen-Betreiber nehmen das recht günstige Produkt zunehmend in Anspruch.

Zu den Produkt-Highlights der Photovoltaikversicherung zählen unter anderem

  • Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn)
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
  • De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen + Ertragsausfall
  • Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen
  • Technologiefortschritt
  • Feuerlöschkosten und Gebühren
  • Schadensuchkosten
  • Sofortiger Reparaturbeginn
  • Einschluss Schäden aufgrund Innerer Unruhen
  • Unterversicherungsverzicht
  • Datenversicherung
  • Erweiterungen der Ertragsausfallversicherung
  • Wegfall der Restwertanrechnung im Schadensfall
  • Differenzentschädigung bei Totalschaden (GAP-Deckung)
  • u.v.m

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rosa-photovoltaik.de – Intersolar 2011

Ein Team von rosa-photovoltaik.de ist dieses Jahr auf dem Stand vom Photovoltaikforum vertreten.
Im letzten Jahr war rosa-photovoltaik.de mit einem eigenen Messestand auf der Intersolar vertreten. Auch wenn der damalige Erfolg weit über unseren Erwartungen lag, haben wir uns dazu entschieden, nur jedes zweite Jahr mit einem eigenen Stand an der Intersolar teilzunehmen. Folglich werden wir in diesem Jahr, wie auch in den vorangegangenen Jahren, das Photovoltaikforum als Sponsor sowie Fachbeistand im Bereich der Photovotaikanlagen-Versicherung mit „Rat & Tat“ unterstützen.

Interessenten und Kunden sind herzlich eingeladen uns auf Stand 376 in Halle B6 zu besuchen.

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Photovoltaikversicherung Differenzdeckung bei Totalschaden

Der Totalschaden einer Photovoltaikanlage ist wahrscheinlich das schlimmste Szenario für den Anlagenbetreiber. Ist die Photovoltaikanlage über eine Photovoltaikversicherung (ABE Allgefahrendeckung) versichert und es liegt ein versicherter Schaden vor, so sollte man meinen, dass  alles in bester Ordnung ist. In den meisten Fällen ist dies auch so – was aber, wenn die PV-Anlage z. B. auf einem gepachteten Dach installiert ist, das Gebäude selbst vom Schaden betroffen ist und der Wiederaufbau des Gebäudes aus welchen Gründen auch immer unterbleibt? Ein nicht unerhebliches Risiko für den Betreiber bzw. Investor!

Denn innerhalb der ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung), welche die Grundlage für nahezu jede Photovoltaikversicherung bilden, ist es ganz klar geregelt, dass ohne Wiederaufbau der havarierten Photovoltaikanlage lediglich der Zeitwert entschädigt wird (siehe ABE §7 Abs. 4).  Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischem Zustand. Da niemand voraussagen kann, wann ein Totalschaden eintritt und welcher Zeitwert an dem Schadentag gegeben ist, wird aller Voraussicht nach eine nicht unerhebliche Differenz zwischen der Zeitwertentschädigung und der laufenden Finanzierung gegeben sein.

Abfangen kann man das vorab geschilderte Risiko über einen optionalen Leistungsbaustein im Rahmen unseres Sonderkonzeptes auf Zurich Photovoltaikversicherung.  Gegen einen geringen Mehrbeitrag wird folgendes vereinbart:

Differenz-Entschädigung bei nicht Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage
Entgegen Abschnitt A § 7 Nr. 4 ABE 2008 wird im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Wobei die ursprüngliche Versicherungssumme die Grenze der Entschädigung bildet.
Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag.

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Zurich Photovoltaikversicherung

Das mit der Zurich Versicherung vereinbarte Sonderkonzept zur Versicherung von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung bis 300 kWP ist ab sofort über unsere Website  verfügbar. Neben aussagekräftigen Leistungsbeschreibungen und Vergleichen, kann mit minimalem Zeitaufwand der anlagenspezifische Versicherungsbeitrag ermittelt werden und auf direktem Weg eine Antragstellung erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Leistungsbeschreibungen  zur  Zurich Photovoltaikversicherung.

Haben Sie weitergehende Fragen, so können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren.

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