Photovoltaik & Versicherung

Photovoltaik Ertragsausfall

18 November 2009 · Kommentar schreiben

Der Ertragsausfall einer Photovoltaikanlage stellt für den Betreiber ein erhebliches Risiko dar. Daher ist jedem Anlagenbetreiber eine Ertragsausfallversicherung nahezulegen. Die Ertragsausfall-Versicherung ist meist in eine Photovoltaikversicherung (Allgefahrenversicherung) integriert.  Wie es nun mal bei Versicherungen ist, gibt es gute und weniger gute Varianten zur Absicherung des Ertragausfalles. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Thematik etwas näher bringen.

Wann wird der Ertragsausfall erstattet?

Eine Erstattung des Ertragsausfalles ist immer an einen vorangegangenen, versicherten Sachschaden an der versicherten Sache (Photovoltaikanlage) gekoppelt. Als Sachschaden bezeichnet man die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sache. Der Sachschaden selbst, muss durch eine von außen einwirkende Gefahr (Feuer, Sturm, Hagel, Schneedruck, Überspannung, Diebstahl, Vandalismus, Tierverbiss etc.) entstanden sein, damit von Seiten des Versicherers eine Regulierung des Sachschadens und des Ertragsausfalles erfolgen kann.
Zu der vorab beschriebenen und gängigen Regelung gibt es auch Ausnahmen, welche im Speziellen auf einfache defekte an Wechselrichtern abgestimmt sind, so z. B. die Deckungserweiterung „Innere Betriebsschäden“ der Condor Photovoltaikversicherung.

Was ist die Karenzzeit?

Die Ertragsausfallversicherung weist in der Regel keine Selbstbeteiligung in EURO auf. Stattdessen wird eine Karenzzeit (Wartezeit) vereinbart, welche besagt, ab wann der Versicherer den Ertragsausfall bezahlt. Wird z. B. eine Karenzzeit von 2 Tagen vereinbart, wird der Versicherer den vereinbarten Ertragsausfall ab dem 3 Tag nach Schadeneintritt begleichen. Die Karenzzeit orientiert sich meist an der Anlagengröße. Je größer die Anlage bzw. die Leistung ist, desto höher ist die vereinbarte Karenzzeit. Für kleinere Anlagen, z. B. auf dem Einfamilien-Haus, ist es fast schon üblich, dass die Karenzzeit gänzlich entfällt.

Die Haftzeit der Ertragsausfall-Versicherung

Als Haftzeit wird die Leistungsdauer der Ertragsausfall-Versicherung bezeichnet. Angeboten werden Haftzeiten von 3, 6, 9 und 12 Monaten. Für den Fall eines Großschadens, der hauptsächlich durch Feuer, Sturm oder Hagel verursacht wird, ist eine Haftzeit oder Haftzeitverlängerung  von 12 Monaten empfehlenswert.

Die Ausfallentschädigung

Zur Höhe der Ausfallentschädigung sind unterschiedlichste Regelungen auf dem Markt vertreten.  Durchgesetzt hat sich die pauschale Entschädigung. Kann lediglich vermindert oder gänzlich keine Strom eingespeist werden, wird für den betroffenen Anlagenteil, gemessen an der Leistung in kWp eine Tagesentschädigung geleistet. Die Höhe der Tages-Ausfallentschädigung erfolgt jahreszeitabhängig oder über einen konstanten Pauschalbetrag. Die derzeit beste Entschädigung liegt bei ganzjährig 2,50 EUR je kWp und Tag.

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Solarmodul Diebstahl steigt

13 September 2009 · Kommentar schreiben

Ein Artikel auf Spiegel-Online zeigt es mal wieder - der Diebstahl von Solarmodulen steigt. Wir als Spezialanbieter von Photovoltaik-Versicherungen können diesen Trend nur bestätigen und möchten an dieser Stelle jedem Betreiber einer Photovoltaikanlage die Allgefahren Photovoltaikversicherung empfehlen. Egal über welchem Anbieter oder Versicherungsmakler, die grundlegende Absicherung der Photovoltaikinvestition im Bereich Diebstahl wird unerlässlich. In der Vergangenheit waren überwiegend Freiflächenanlagen und abseits gelegene Photovoiltaikanlagen z. B. auf landwirtschaftlichen Betrieben betroffen. In der heutigen Zeit sind jedoch auch vereinzelt Diebstähle in Wohngebieten zu verzeichnen, was zur Folge hat, dass gerade kleinere Photovoltaik-Investoren betroffen sind.  Ist keine Versicherung oder lediglich eine Gebäudeversicherung vorhanden, bleibt der Betreiber auf den Kosten sitzen. Hier gelangen Sie zum Artikel des Spiegel

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Wechselrichter Diebstahl

10 August 2009 · Kommentar schreiben

Es ist schon erstaunlich wie dreist und gut ausgerüstet Diebe unterwegs sind.  In der Nacht von Samstag auf Sonntag entwendeten unbekannte Täter  in Cappeln von einem Schweinestall sechs Wechselrichter einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage. Erwähnenswert ist, dass die Demontage der Wechselrichter  fachmännisch erfolgte. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Cloppenburg (Tel. 04471-18600) entgegen.

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Photovoltaik-Versicherung Versicherungsbeginn

22 Juli 2009 · Kommentar schreiben

Wann setzt der Versicherungsschutz einer Photovoltaik-Versicherung eigentlich ein? Diese Frage stellt sich nahezu jeder, der eine Photovoltaikanlage versichern möchte. Wer glaubt, dass nur der im Antrag eingetragene Versicherungsbeginn ausschlaggebend ist, irrt sich. Vielmehr ist der Versicherungsbeginn in den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) verankert.  Nachzulesen ist dies im Abschnitt A §1 Nr.1 der ABE:

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.
Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.

Es kommt recht häufig vor, dass bestellte Solarmodule vorab geliefert werden und auf Risiko des Auftraggebers gelagert werden müssen – ein Umstand, der über die Photovoltaik-Versicherung nicht versichert ist. Da es für den Auftraggeber keine wirklich sinnvolle und kostengünstige Versicherung für die kurzfristige Lagerung der Photovoltaikanlagenperipherie gibt, haben einige  wenige Versicherer über Deckungserweiterungen einen vorzeitigen Deckungsbeginn vereinbart. Den stärksten vorzeitigen Deckungsbeginn bietet die Condor Photovoltaik-Versicherung im Rahmen der Baudeckung, welche ohne weitere Beitragsberechnung im Gesamtkonzept integriert ist.

Dies ist der genaue Wortlaut der Condor Baudeckung:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.

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Diebstahl von Solarmodulen

25 Juni 2009 · Kommentar schreiben

Uns erreichte gerade wieder eine Nachricht,  dass Unbekannte in der Nacht zu Mittwoch von einem Firmengelände in Stadtlohn 58 Photovoltaikmodule gestohlen haben. Laut Polizei handelt es sich um Solarmodule einer Dachanlage, welche demontiert und abtransportiert wurden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von isgesamt 47.000 Euro (Entwendete Solarmodule + Sachbeschädigung).

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Photovoltaik Ertragsgarantie-Versicherung

15 Juni 2009 · Kommentar schreiben

Sie ist da – die wahrscheinlich stärkste und unkomplizierteste Photovoltaikanlagen Ertragsgarantieversicherung (Minderertragversicherung) eines deutschen Versicherers. Die Absicherung rund um die Photovoltaikanlage ist somit komplettiert – Photovoltaikversicherung, Ertragsausfallversicherung und Minderertragversicherung in einem einzigen Versicherungsprodukt. Konzipiert wurde die Ertragsgarantieversicherung von der Fachabteilung, spezialisierten Versicherungsmaklern und Personen bzw. Firmen aus der Solarbranche.  Derzeit ist die Minderertragversicherung zwar nur über Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche zugänglich, dies soll sich jedoch bis ca. Ende Juli ändern, so dass jeder einzelne Betreiber einer Photovoltaikanlage die Ertragsgarantieversicherung beantragen kann.
Abgesichert werden bis zu 35% des prognostizierten Jahres-Energieertrages. Immer dann, wenn der Jahres-Energieertrag unter die 90 % der Prognose fällt, wird vonseiten des Versicherers auf 90 %  aufgefüllt.
Die Beantragung der Versicherung ist entgegen dem Markt recht einfach gehalten. Dem Versicherer ist vor Risikobeginn der prognostizierte Jahresenergieertrag für die zu versichernde Anlage unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter aufzugeben:

  • Jahresmittelwert der horizontalen Globalstrahlung;
  • individueller Systemnutzungsgrad;
  • spezifischer Anlagennutzungsgrad;
  • etwaige vorhandene Verschattungen;

In Abhängigkeit von der jeweiligen Anlagengröße sind uns die nachfolgenden Unterlagen zwingend einzureichen:

  • bis   99 kWp:       Ertragsprognose des Solarteurs (mittels individueller Software)
  • bis 499 kWp:       Einfaches Gutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro)
  • ab  500 kWp:       Vollgutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro vor Ort)

Erst bei Anlagen ab einer Leistung von 500 kWp wird das Vorhandensein einer Anlagenfernüberwachung (sog. Monitoring) vorausgesetzt.

Der Versicherer leistet in Abweichung zu §2 ABE 2008 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:

  • eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte Globalstrahlung;
  • Anlagenmängel (Materialfehler);
  • Abnutzung und Verschmutzung der Anlage bzw. von Teilen der Anlage;
  • innere Betriebsschäden von Modulen und elektronischen Bauteilen (Wechselrichter).
  • vom Energieversorgungsunternehmen veranlasste Trennungen vom Stromnetz, um die Netzsicherheit (sog. Netzsicherheitsmanagement) zu gewährleisten;

Verständlicher Weise gelten als nicht versichert die standardmäßigen Ausschlüsse gem. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen der PV-Anlage durch den VN, Ausfall des Einspeisezählers sowie dauerhafte Verschattungen, die in der Prognose bzw. im Ertragsgutachten nicht berücksichtigt wurden.

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Photovoltaikversicherung Condor 2009

4 Juni 2009 · Kommentar schreiben

Obwohl unser Photovoltaikversicherung Spezialkonzept 2009 der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt,  die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen.  Leider war dies, aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.

Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de):

  • Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung)  je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
  • Als versichert gilt mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
  • Die inkludierte Deckungserweiterung Baudeckung wurde wie folgt ergänzt: „Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt. „
  • Die Summen für „Innere Betriebsschäden“ wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit.  Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung: „In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
  • Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
  • Im Rahmen der Deckungserweiterung „Technologiefortschritt“ entfällt die Maximierung.
  • Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
  • Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
  • Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer, Sturm oder Hagel vorliegt.

Alle vorab genannten Photovoltaikversicherung-Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, diese für alle über uns beantragten Verträge gilt.

Hier erhalten Sie den gesamten Leistungsumfung zur Condor Photovoltaikversicherung (exklusives Spezialkonzept).

Photovoltaikversicherung Condor 2009

Obwohl unser Spezialkonzept 2009 auf Photovoltaikversicherung der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies , aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.

Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de)

Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.

Als versichert gelten auch mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.

Die inkludierte Deckungserweiterung „Baudeckung wurde wie folgt ergänzt:

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.

Die Summen für Innere Betriebsschäden wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung:

„In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“

Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.

Im Rahmen der Deckungserweiterung ‘Technologiefortschritt‘ entfällt die Summenbegrenzung.

Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.

Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.

Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer Sturm oder Hagel vorliegt.

Alle vorab genannten Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, dies für alle über uns beantragten Verträge gilt.

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InterSolar 2009

22 Mai 2009 · Kommentar schreiben

In diesem Jahr wird die InterSolar in München noch größer und noch frequentierter sein wie im vergangenen Jahr. Und das schönste daran – wir sind wieder mit dabei! Im Rahmen eines Sponsoring, unterstützen wir das Photovoltaikforum-Team (www.photovoltaikforum.com) an allen Messetagen. Wir freuen uns schon jetzt, Ihnen zu allen Fragen, rund um das Thema „Photovoltaik und Versicherung“, rede und Antwort stehen zu können. Selbstverständlich werden auch weitere Spezialisten, wie z. B. Dr. Stefan Rode (www.stefanrode.de Photovoltaik, Recht und Steuern), themenbezogenes Fachwissen vermitteln. Den Stand des Photovoltaikforums finden Sie in Halle B6 Stand 632  - schauen Sie einfach mal vorbei!

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Photovoltaikversicherung VHV 2009

22 Mai 2009 · Kommentar schreiben

Auch in diesem Jahr können wir wieder ein Produktupdate verkünden. Seit einigen Tagen ist unser neues Sonderkonzept auf Photovoltaikversicherung der VHV Versicherung Hannover online. Obwohl die Leistungen ordentlich angehoben wurden, können wir erfreulicher Weise mitteilen, dass die Beitragssätze und Mindestbeiträge unverändert bleiben.  Folgende, zusätzliche Leistungsverbesserungen sind zu verzeichnen:

  • Anhebung der Erstrisikosummen von 20.000 EUR auf 30.000 EUR je Position (Abschnitt A §6 Nr. 3 ABE)
  • Gebäudebeschädigungen: Mitversichert gelten De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
  • In Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials.
  • Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
  • Selbstverständlich gelten die gesamten Leistungsverbesserungen auch für bereits bestehende Verträge, die über unsere Website bzw. unser Büro eingereicht wurden.
  • Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden für sechs Monate. Bei Schäden durch Feuer gemäß Abschnitt A § 2 Nr. 5c) ABE gilt eine Haftzeit von 12 Monaten; dies gilt auch für Schäden durch Hagel und Sturm.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum gesamten Deckungsumfang der VHV Photovoltaikversicherung (Sonderkonzept).

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Der nächste Solarmodul Diebstahl

23 April 2009 · Kommentar schreiben

Ein weiterer Diebstahl von Solarmodulen im großen Stil hat nicht lange auf sich warten lassen. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ gestern berichtete, wurden in Berga mehr wie einhundert Module von einer in Montage befindlichen Photovoltaikanlage gestohlen. Nicht nur das die Solarmodule entwendet wurden, die Diebe haben auch noch einen erheblichen Schaden an der Verkabelung sowie der Befestigungskonstruktion hinterlassen. Dem Solarunternehmen entstand nach eigenen Aussagen ein Gesamtschaden in Höhe von 300.000 EU.

Hinweise zum Diebstahl der Solarmodule nimmt die Kripo unter der Telefonnummer 03464 / 25 40 entgegen.

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