Mit den Tags ‘Solarversicherung’ versehene Einträge
Wann setzt der Versicherungsschutz einer Photovoltaik-Versicherung eigentlich ein? Diese Frage stellt sich nahezu jeder, der eine Photovoltaikanlage versichern möchte. Wer glaubt, dass nur der im Antrag eingetragene Versicherungsbeginn ausschlaggebend ist, irrt sich. Vielmehr ist der Versicherungsbeginn in den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) verankert. Nachzulesen ist dies im Abschnitt A §1 Nr.1 der ABE:
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.
Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
Es kommt recht häufig vor, dass bestellte Solarmodule vorab geliefert werden und auf Risiko des Auftraggebers gelagert werden müssen – ein Umstand, der über die Photovoltaik-Versicherung nicht versichert ist. Da es für den Auftraggeber keine wirklich sinnvolle und kostengünstige Versicherung für die kurzfristige Lagerung der Photovoltaikanlagenperipherie gibt, haben einige wenige Versicherer über Deckungserweiterungen einen vorzeitigen Deckungsbeginn vereinbart. Den stärksten vorzeitigen Deckungsbeginn bietet die Condor Photovoltaik-Versicherung im Rahmen der Baudeckung, welche ohne weitere Beitragsberechnung im Gesamtkonzept integriert ist.
Dies ist der genaue Wortlaut der Condor Baudeckung:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
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Was es nicht alles gibt! Markenanbieter kämpfen Tag für Tag mit Kopien aus aller Welt, denn so genannte Plagiate überschwemmen unaufhaltsam den deutschen bzw. europäischen Markt. Sehr erstaunt war ich, dass jetzt auch noch die Versicherungsbranche betroffen ist. Der Industrieversicherer ACE European Group Limited, mit Hauptsitz in London, hat mal eben das Produkt, oder eher gesagt das Herzstück, die „Besonderen Vereinbarungen“ der Condor Photovoltaikversicherung im genauen Wortlaut aus unterschiedlichen Konzepten kopiert und einem Versicherungsmakler als Deckungskonzept von ACE an die Hand gegeben. Ob der Versicherungsmakler die Bedingungen der ACE European Group Limited vorgegeben hat, oder diese von ACE „geliefert“ wurden, ist unklar – Fakt ist, ACE wird, wenn auch recht versteckt, als Risikoträger im Bedingungswerk zur Photovoltaikversicherung Secon-Solar genannt. Aus meiner Sicht ein absolutes Armutszeugnis für ACE! Zusätzlich fragt man sich, warum sich ein eigens ernannter Industrieversicherer plötzlich auf die sonst so unbeliebten Kleinrisiken stürzt.
Interessenten zur Condor Photovoltaikversicherung kann ich nur empfehlen, darauf zu achten, dass auch wirklich die deutsche Condor Versicherung hinter dem Produkt steht. Wer möchte, gerade in der heutigen Zeit, ein Produkt einer englischen Limited-Versicherung beantragen, ohne dies zu wissen.
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Angefangen hat das Jahr 2009 mit der Grippewelle, die auch unser Büro erreichte und personell schwächte. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kunden und Interessenten entschuldigen, falls wir mal nicht so gut, wie sonst üblich, zu erreichen waren.
Was bringt das Jahr 2009 in Bezug auf Photovoltaikversicherungen mit sich? Ich kann schon jetzt sagen, ohne vorgreifen zu wollen, dass es zahlreiche Neuerungen geben wird.
Die Website zur Versicherung von Photovoltaikanlagen (www.rosa-photovoltaik.de) wird neu gestaltet und strukturiert. Die Tarifrechner und Onlineanträge werden überarbeitet und noch komfortabler sein – sofern dies noch möglich ist.
Auch die Angebotspallette zur Photovoltaikversicherung wird erweitert. Neue Produkte werden hinzukommen und alt bewährte Versicherungskonzepte werden aufgewertet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Diese positiven Veränderungen werden die Rosa-Onlinewelt sowie die Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche betreffen.
Auch wenn der Photovoltaikversicherung Vergleich schon jetzt der umfangreichste, öffentlich zugängliche Vergleich ist, wird er Stück für Stück erweitert. Neue Kriterien und Gesellschaften werden vorzufinden sein.
In Bezug auf Versicherungen für Solarparks bzw. Freiflächenanlagen sind wir bereits jetzt noch breiter wie in der Vergangenheit aufgestellt und sind somit in der Lage, nahezu jedes Projekt in Europa zu versichern.
Detailliert Informationen werden Sie in Kürze an dieser Stelle erhalten.
Kategorien: Betreiber-Haftpflicht · Photovoltaikversicherung
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Ein kurzer Beitrag zum Begriff Solarversicherung, da immer noch grundlegende Fragen aufkommen, wenn es um die passende Versicherung geht. Die Solarversicherung kann Begriffsmäßig eine Versicherung für die Solarstromanlage (Photovoltaikversicherung), aber auch für die Solarthermie (Solarthermieversicherung) sein. Daher sollte der Interessent immer darauf Achten, welches Produkt er gerade vor Augen hat und was die „Versicherte Sache“ ist.
Wie immer muss beachtet werden, welche Vertragsbedingungen, Deckungserweiterungen und Beiträge dem einzelnen Konzept hinterlegt sind. Es kann durchaus sein, dass ein Sonderkonzept eines spezialisierten Versicherungsmaklers besser und günstiger ist, wie das Standardangebot des Produktgebers (Versicherer) selbst.
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