Ein Artikel auf Spiegel-Online zeigt es mal wieder - der Diebstahl von Solarmodulen steigt. Wir als Spezialanbieter von Photovoltaik-Versicherungen können diesen Trend nur bestätigen und möchten an dieser Stelle jedem Betreiber einer Photovoltaikanlage die Allgefahren Photovoltaikversicherung empfehlen. Egal über welchem Anbieter oder Versicherungsmakler, die grundlegende Absicherung der Photovoltaikinvestition im Bereich Diebstahl wird unerlässlich. In der Vergangenheit waren überwiegend Freiflächenanlagen und abseits gelegene Photovoiltaikanlagen z. B. auf landwirtschaftlichen Betrieben betroffen. In der heutigen Zeit sind jedoch auch vereinzelt Diebstähle in Wohngebieten zu verzeichnen, was zur Folge hat, dass gerade kleinere Photovoltaik-Investoren betroffen sind. Ist keine Versicherung oder lediglich eine Gebäudeversicherung vorhanden, bleibt der Betreiber auf den Kosten sitzen. Hier gelangen Sie zum Artikel des Spiegel
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Solarmodul Diebstahl steigt
13 September 2009 · Kommentar schreiben
Kategorien: Photovoltaik-Sonstiges · Photovoltaikversicherung
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Photovoltaik-Versicherung Versicherungsbeginn
22 Juli 2009 · Kommentar schreiben
Wann setzt der Versicherungsschutz einer Photovoltaik-Versicherung eigentlich ein? Diese Frage stellt sich nahezu jeder, der eine Photovoltaikanlage versichern möchte. Wer glaubt, dass nur der im Antrag eingetragene Versicherungsbeginn ausschlaggebend ist, irrt sich. Vielmehr ist der Versicherungsbeginn in den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) verankert. Nachzulesen ist dies im Abschnitt A §1 Nr.1 der ABE:
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.
Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
Es kommt recht häufig vor, dass bestellte Solarmodule vorab geliefert werden und auf Risiko des Auftraggebers gelagert werden müssen – ein Umstand, der über die Photovoltaik-Versicherung nicht versichert ist. Da es für den Auftraggeber keine wirklich sinnvolle und kostengünstige Versicherung für die kurzfristige Lagerung der Photovoltaikanlagenperipherie gibt, haben einige wenige Versicherer über Deckungserweiterungen einen vorzeitigen Deckungsbeginn vereinbart. Den stärksten vorzeitigen Deckungsbeginn bietet die Condor Photovoltaik-Versicherung im Rahmen der Baudeckung, welche ohne weitere Beitragsberechnung im Gesamtkonzept integriert ist.
Dies ist der genaue Wortlaut der Condor Baudeckung:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
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Photovoltaik Ertragsgarantie-Versicherung
15 Juni 2009 · Kommentar schreiben
Sie ist da – die wahrscheinlich stärkste und unkomplizierteste Photovoltaikanlagen Ertragsgarantieversicherung (Minderertragversicherung) eines deutschen Versicherers. Die Absicherung rund um die Photovoltaikanlage ist somit komplettiert – Photovoltaikversicherung, Ertragsausfallversicherung und Minderertragversicherung in einem einzigen Versicherungsprodukt. Konzipiert wurde die Ertragsgarantieversicherung von der Fachabteilung, spezialisierten Versicherungsmaklern und Personen bzw. Firmen aus der Solarbranche. Derzeit ist die Minderertragversicherung zwar nur über Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche zugänglich, dies soll sich jedoch bis ca. Ende Juli ändern, so dass jeder einzelne Betreiber einer Photovoltaikanlage die Ertragsgarantieversicherung beantragen kann.
Abgesichert werden bis zu 35% des prognostizierten Jahres-Energieertrages. Immer dann, wenn der Jahres-Energieertrag unter die 90 % der Prognose fällt, wird vonseiten des Versicherers auf 90 % aufgefüllt.
Die Beantragung der Versicherung ist entgegen dem Markt recht einfach gehalten. Dem Versicherer ist vor Risikobeginn der prognostizierte Jahresenergieertrag für die zu versichernde Anlage unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter aufzugeben:
- Jahresmittelwert der horizontalen Globalstrahlung;
- individueller Systemnutzungsgrad;
- spezifischer Anlagennutzungsgrad;
- etwaige vorhandene Verschattungen;
In Abhängigkeit von der jeweiligen Anlagengröße sind uns die nachfolgenden Unterlagen zwingend einzureichen:
- bis 99 kWp: Ertragsprognose des Solarteurs (mittels individueller Software)
- bis 499 kWp: Einfaches Gutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro)
- ab 500 kWp: Vollgutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro vor Ort)
Erst bei Anlagen ab einer Leistung von 500 kWp wird das Vorhandensein einer Anlagenfernüberwachung (sog. Monitoring) vorausgesetzt.
Der Versicherer leistet in Abweichung zu §2 ABE 2008 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
- eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte Globalstrahlung;
- Anlagenmängel (Materialfehler);
- Abnutzung und Verschmutzung der Anlage bzw. von Teilen der Anlage;
- innere Betriebsschäden von Modulen und elektronischen Bauteilen (Wechselrichter).
- vom Energieversorgungsunternehmen veranlasste Trennungen vom Stromnetz, um die Netzsicherheit (sog. Netzsicherheitsmanagement) zu gewährleisten;
Verständlicher Weise gelten als nicht versichert die standardmäßigen Ausschlüsse gem. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen der PV-Anlage durch den VN, Ausfall des Einspeisezählers sowie dauerhafte Verschattungen, die in der Prognose bzw. im Ertragsgutachten nicht berücksichtigt wurden.
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Photovoltaikversicherung Condor 2009
4 Juni 2009 · Kommentar schreiben
Obwohl unser Photovoltaikversicherung Spezialkonzept 2009 der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies, aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.
Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de):
- Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
- Als versichert gilt mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
- Die inkludierte Deckungserweiterung Baudeckung wurde wie folgt ergänzt: „Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt. „
- Die Summen für „Innere Betriebsschäden“ wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung: „In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
- Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
- Im Rahmen der Deckungserweiterung „Technologiefortschritt“ entfällt die Maximierung.
- Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
- Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
- Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer, Sturm oder Hagel vorliegt.
Alle vorab genannten Photovoltaikversicherung-Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, diese für alle über uns beantragten Verträge gilt.
Hier erhalten Sie den gesamten Leistungsumfung zur Condor Photovoltaikversicherung (exklusives Spezialkonzept).
Photovoltaikversicherung Condor 2009
Obwohl unser Spezialkonzept 2009 auf Photovoltaikversicherung der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies , aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.
Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de)
Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
Als versichert gelten auch mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
Die inkludierte Deckungserweiterung „Baudeckung wurde wie folgt ergänzt:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
Die Summen für Innere Betriebsschäden wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung:
„In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
Im Rahmen der Deckungserweiterung ‘Technologiefortschritt‘ entfällt die Summenbegrenzung.
Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer Sturm oder Hagel vorliegt.
Alle vorab genannten Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, dies für alle über uns beantragten Verträge gilt.
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InterSolar 2009
22 Mai 2009 · Kommentar schreiben
In diesem Jahr wird die InterSolar in München noch größer und noch frequentierter sein wie im vergangenen Jahr. Und das schönste daran – wir sind wieder mit dabei! Im Rahmen eines Sponsoring, unterstützen wir das Photovoltaikforum-Team (www.photovoltaikforum.com) an allen Messetagen. Wir freuen uns schon jetzt, Ihnen zu allen Fragen, rund um das Thema „Photovoltaik und Versicherung“, rede und Antwort stehen zu können. Selbstverständlich werden auch weitere Spezialisten, wie z. B. Dr. Stefan Rode (www.stefanrode.de Photovoltaik, Recht und Steuern), themenbezogenes Fachwissen vermitteln. Den Stand des Photovoltaikforums finden Sie in Halle B6 Stand 632 - schauen Sie einfach mal vorbei!
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Photovoltaikversicherung VHV 2009
22 Mai 2009 · Kommentar schreiben
Auch in diesem Jahr können wir wieder ein Produktupdate verkünden. Seit einigen Tagen ist unser neues Sonderkonzept auf Photovoltaikversicherung der VHV Versicherung Hannover online. Obwohl die Leistungen ordentlich angehoben wurden, können wir erfreulicher Weise mitteilen, dass die Beitragssätze und Mindestbeiträge unverändert bleiben. Folgende, zusätzliche Leistungsverbesserungen sind zu verzeichnen:
- Anhebung der Erstrisikosummen von 20.000 EUR auf 30.000 EUR je Position (Abschnitt A §6 Nr. 3 ABE)
- Gebäudebeschädigungen: Mitversichert gelten De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.
- In Abänderung von Abschnitt A § 7 Nr. 2 und 3 ABE verzichtet der Versicherer bei der Entschädigung auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials.
- Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
- Selbstverständlich gelten die gesamten Leistungsverbesserungen auch für bereits bestehende Verträge, die über unsere Website bzw. unser Büro eingereicht wurden.
- Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden für sechs Monate. Bei Schäden durch Feuer gemäß Abschnitt A § 2 Nr. 5c) ABE gilt eine Haftzeit von 12 Monaten; dies gilt auch für Schäden durch Hagel und Sturm.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum gesamten Deckungsumfang der VHV Photovoltaikversicherung (Sonderkonzept).
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Der nächste Solarmodul Diebstahl
23 April 2009 · Kommentar schreiben
Ein weiterer Diebstahl von Solarmodulen im großen Stil hat nicht lange auf sich warten lassen. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ gestern berichtete, wurden in Berga mehr wie einhundert Module von einer in Montage befindlichen Photovoltaikanlage gestohlen. Nicht nur das die Solarmodule entwendet wurden, die Diebe haben auch noch einen erheblichen Schaden an der Verkabelung sowie der Befestigungskonstruktion hinterlassen. Dem Solarunternehmen entstand nach eigenen Aussagen ein Gesamtschaden in Höhe von 300.000 EU.
Hinweise zum Diebstahl der Solarmodule nimmt die Kripo unter der Telefonnummer 03464 / 25 40 entgegen.
Kategorien: Photovoltaikversicherung
Secon-Solar Photovoltaikversicherung
20 Februar 2009 · Kommentar schreiben
Was es nicht alles gibt! Markenanbieter kämpfen Tag für Tag mit Kopien aus aller Welt, denn so genannte Plagiate überschwemmen unaufhaltsam den deutschen bzw. europäischen Markt. Sehr erstaunt war ich, dass jetzt auch noch die Versicherungsbranche betroffen ist. Der Industrieversicherer ACE European Group Limited, mit Hauptsitz in London, hat mal eben das Produkt, oder eher gesagt das Herzstück, die „Besonderen Vereinbarungen“ der Condor Photovoltaikversicherung im genauen Wortlaut aus unterschiedlichen Konzepten kopiert und einem Versicherungsmakler als Deckungskonzept von ACE an die Hand gegeben. Ob der Versicherungsmakler die Bedingungen der ACE European Group Limited vorgegeben hat, oder diese von ACE „geliefert“ wurden, ist unklar – Fakt ist, ACE wird, wenn auch recht versteckt, als Risikoträger im Bedingungswerk zur Photovoltaikversicherung Secon-Solar genannt. Aus meiner Sicht ein absolutes Armutszeugnis für ACE! Zusätzlich fragt man sich, warum sich ein eigens ernannter Industrieversicherer plötzlich auf die sonst so unbeliebten Kleinrisiken stürzt.
Interessenten zur Condor Photovoltaikversicherung kann ich nur empfehlen, darauf zu achten, dass auch wirklich die deutsche Condor Versicherung hinter dem Produkt steht. Wer möchte, gerade in der heutigen Zeit, ein Produkt einer englischen Limited-Versicherung beantragen, ohne dies zu wissen.
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Photovoltaikversicherung – Ausblick 2009
29 Januar 2009 · Kommentar schreiben
Angefangen hat das Jahr 2009 mit der Grippewelle, die auch unser Büro erreichte und personell schwächte. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kunden und Interessenten entschuldigen, falls wir mal nicht so gut, wie sonst üblich, zu erreichen waren.
Was bringt das Jahr 2009 in Bezug auf Photovoltaikversicherungen mit sich? Ich kann schon jetzt sagen, ohne vorgreifen zu wollen, dass es zahlreiche Neuerungen geben wird.
Die Website zur Versicherung von Photovoltaikanlagen (www.rosa-photovoltaik.de) wird neu gestaltet und strukturiert. Die Tarifrechner und Onlineanträge werden überarbeitet und noch komfortabler sein – sofern dies noch möglich ist.
Auch die Angebotspallette zur Photovoltaikversicherung wird erweitert. Neue Produkte werden hinzukommen und alt bewährte Versicherungskonzepte werden aufgewertet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Diese positiven Veränderungen werden die Rosa-Onlinewelt sowie die Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche betreffen.
Auch wenn der Photovoltaikversicherung Vergleich schon jetzt der umfangreichste, öffentlich zugängliche Vergleich ist, wird er Stück für Stück erweitert. Neue Kriterien und Gesellschaften werden vorzufinden sein.
In Bezug auf Versicherungen für Solarparks bzw. Freiflächenanlagen sind wir bereits jetzt noch breiter wie in der Vergangenheit aufgestellt und sind somit in der Lage, nahezu jedes Projekt in Europa zu versichern.
Detailliert Informationen werden Sie in Kürze an dieser Stelle erhalten.
Kategorien: Betreiber-Haftpflicht · Photovoltaikversicherung
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Antragstellung Photovoltaikversicherung Weihnachten 2008
24 Dezember 2008 · Kommentar schreiben
Auch dieses Jahr werden wir über die Weihnachtstage für Sie da sein. Alle eingehenden Onlineanträge auf Photovoltaikversicherung werden zeitnah bearbeitet und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zugeführt. Mailanfragen zu den einzelnen Versicherungsprodukten oder zu Ihren besonderen Gegebenheiten, werden, wie gewohnt, schnellstmöglich beantwortet. Vorab könnte sich auch das Lesen hier im Photovoltaikversicherung-Blog oder im Bereich Wissen zur Photovoltaikversicherung lohnen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2009!
Ihr Gerd Rosanowske
Kategorien: Betreiber-Haftpflicht · Photovoltaik-Sonstiges · Photovoltaikversicherung