Uns erreichte gerade wieder eine Nachricht, dass Unbekannte in der Nacht zu Mittwoch von einem Firmengelände in Stadtlohn 58 Photovoltaikmodule gestohlen haben. Laut Polizei handelt es sich um Solarmodule einer Dachanlage, welche demontiert und abtransportiert wurden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von isgesamt 47.000 Euro (Entwendete Solarmodule + Sachbeschädigung).
Beiträge vom Juni 2009
Diebstahl von Solarmodulen
25 Juni 2009 · Kommentar schreiben
Kategorien: Photovoltaik-Sonstiges
Mit Tag(s) versehen: Solarmodul Diebstahl
Photovoltaik Ertragsgarantie-Versicherung
15 Juni 2009 · Kommentar schreiben
Sie ist da – die wahrscheinlich stärkste und unkomplizierteste Photovoltaikanlagen Ertragsgarantieversicherung (Minderertragversicherung) eines deutschen Versicherers. Die Absicherung rund um die Photovoltaikanlage ist somit komplettiert – Photovoltaikversicherung, Ertragsausfallversicherung und Minderertragversicherung in einem einzigen Versicherungsprodukt. Konzipiert wurde die Ertragsgarantieversicherung von der Fachabteilung, spezialisierten Versicherungsmaklern und Personen bzw. Firmen aus der Solarbranche. Derzeit ist die Minderertragversicherung zwar nur über Rahmenvereinbarungen für Unternehmen der Solarbranche zugänglich, dies soll sich jedoch bis ca. Ende Juli ändern, so dass jeder einzelne Betreiber einer Photovoltaikanlage die Ertragsgarantieversicherung beantragen kann.
Abgesichert werden bis zu 35% des prognostizierten Jahres-Energieertrages. Immer dann, wenn der Jahres-Energieertrag unter die 90 % der Prognose fällt, wird vonseiten des Versicherers auf 90 % aufgefüllt.
Die Beantragung der Versicherung ist entgegen dem Markt recht einfach gehalten. Dem Versicherer ist vor Risikobeginn der prognostizierte Jahresenergieertrag für die zu versichernde Anlage unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter aufzugeben:
- Jahresmittelwert der horizontalen Globalstrahlung;
- individueller Systemnutzungsgrad;
- spezifischer Anlagennutzungsgrad;
- etwaige vorhandene Verschattungen;
In Abhängigkeit von der jeweiligen Anlagengröße sind uns die nachfolgenden Unterlagen zwingend einzureichen:
- bis 99 kWp: Ertragsprognose des Solarteurs (mittels individueller Software)
- bis 499 kWp: Einfaches Gutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro)
- ab 500 kWp: Vollgutachten (vom unabhängigen Sachverständigenbüro vor Ort)
Erst bei Anlagen ab einer Leistung von 500 kWp wird das Vorhandensein einer Anlagenfernüberwachung (sog. Monitoring) vorausgesetzt.
Der Versicherer leistet in Abweichung zu §2 ABE 2008 Entschädigung für anlagenspezifische Mindererträge verursacht durch:
- eine von der Prognose bzw. vom Gutachten abweichende, verminderte Globalstrahlung;
- Anlagenmängel (Materialfehler);
- Abnutzung und Verschmutzung der Anlage bzw. von Teilen der Anlage;
- innere Betriebsschäden von Modulen und elektronischen Bauteilen (Wechselrichter).
- vom Energieversorgungsunternehmen veranlasste Trennungen vom Stromnetz, um die Netzsicherheit (sog. Netzsicherheitsmanagement) zu gewährleisten;
Verständlicher Weise gelten als nicht versichert die standardmäßigen Ausschlüsse gem. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen der PV-Anlage durch den VN, Ausfall des Einspeisezählers sowie dauerhafte Verschattungen, die in der Prognose bzw. im Ertragsgutachten nicht berücksichtigt wurden.
Kategorien: Photovoltaikversicherung
Mit Tag(s) versehen: Ertragsgarantieversicherung, Photovoltaik Versicherung, Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherung Condor 2009
4 Juni 2009 · Kommentar schreiben
Obwohl unser Photovoltaikversicherung Spezialkonzept 2009 der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies, aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.
Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de):
- Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
- Als versichert gilt mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
- Die inkludierte Deckungserweiterung Baudeckung wurde wie folgt ergänzt: „Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt. „
- Die Summen für „Innere Betriebsschäden“ wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung: „In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
- Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
- Im Rahmen der Deckungserweiterung „Technologiefortschritt“ entfällt die Maximierung.
- Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
- Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
- Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer, Sturm oder Hagel vorliegt.
Alle vorab genannten Photovoltaikversicherung-Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, diese für alle über uns beantragten Verträge gilt.
Hier erhalten Sie den gesamten Leistungsumfung zur Condor Photovoltaikversicherung (exklusives Spezialkonzept).
Photovoltaikversicherung Condor 2009
Obwohl unser Spezialkonzept 2009 auf Photovoltaikversicherung der Condor Versicherungsgruppe nun schon einige Tage online zu beantragen ist, wollen wir an dieser Stelle, wie angekündigt, die Verbesserungen etwas detaillierter darstellen. Leider war dies , aufgrund der sehr hohen Resonanz im Rahmen der InterSolar 2009, nicht eher möglich.
Positive Veränderungen des Photovoltaikversicherung Sonderkonzeptes 2009 (rosa-photovoltaik.de)
Staffelung der Summen auf Erstes Risiko gem. ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) je nach Anlagenleistung (KWp) von 20.000 EUR bis 35.000 je Position.
Als versichert gelten auch mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten, auch außerhalb des Versicherungs-Ortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.
Die inkludierte Deckungserweiterung „Baudeckung wurde wie folgt ergänzt:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb eines Monats erfolgt. Bei Verzögerungen aufgrund der Witterung oder wegen unvorhergesehener Liefer- oder Montageengpässe verlängert sich die Baudeckung automatisch um bis zu vier weitere Wochen. Die Deckung während der Bauphase ist bis zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material (Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, isolierverglaste Fenster oder Gitter) und Sturm/Hagel beschränkt.
Die Summen für Innere Betriebsschäden wurden für Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung über 50 KWp verdoppelt. Somit stehen für größere PV-Anlagen bis 2.000 EUR für das elektronische Bauteil und zusätzlich bis 1.000 EUR für den Ertragsausfall bereit. Hier nochmals der Wortlaut der Deckungserweiterung:
„In Abänderung zu § 2 Nr. 2 der ABE 2008 leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“
Der Versicherer verzichtet, in Abänderung zu § 7 Nr. 2+3 der zu Grunde liegenden ABE 2008, auf die Restwertanrechnung (Wert von Altmaterial) im Schadensfall.
Im Rahmen der Deckungserweiterung ‘Technologiefortschritt‘ entfällt die Summenbegrenzung.
Für De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen wir zusätzlich noch eine Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 2,50 EUR je KWp/Tag mit einer Haftzeit (Leistungsdauer) von bis zu 1 Monat bereitgestellt.
Im Rahmen der Vorsorgeversicherung entfällt die Maximierung in EURO. Für die während des Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen bzw. Erweiterungen der versicherten Photovoltaikanlage gilt der vereinbarte Vorsorgebetrag in Höhe von 50 % der Versicherungssumme vereinbart.
Die Ertrags-Ausfallversicherung Haftzeit verlängert sich automatisch von 6 auf 12 Monate, wenn ein versicherter Sachschaden durch Feuer Sturm oder Hagel vorliegt.
Alle vorab genannten Leistungsverbesserungen gelten wie immer auch für alle bestehenden Photovoltaikversicherungen – vorausgesetzt diese wurden uns beantragt. Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass wenn die unserem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden, dies für alle über uns beantragten Verträge gilt.
Kategorien: Photovoltaikversicherung
Mit Tag(s) versehen: Photovoltaik Versicherung, Photovoltaikversicherung