Photovoltaik & Versicherung

Beiträge vom November 2008

Photovoltaikversicherung und Gefahrerhöhung

19 November 2008 · Kommentar schreiben

Zur Versicherung von Photovoltaikanlagen auf gepachteten Dächern, ist die Gefahrerhöhung immer wieder ein Thema. Der Betreiber der Anlage wohnt unter Umständen dreihundert Kilometer von der Anlage entfernt und kann nicht regelmäßig kontrollieren was der Verpächter im Laufe der Zeit in den Gebäuden lagert. Heute erfolgt z.  B.  keine Stroh- oder Heulagerung in dem landwirtschaftlichen Gebäude und wie es in Zukunft sein wird, kann der Verpächter nicht voraussagen.  Was tun?

Schauen wir uns vorab die Begriffsdefinition zur Gefahrerhöhung an:

a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird.
b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.

Aus der Begriffsdefinition ergeben sich für den Versicherungsnehmer folgende Pflichten:

a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
b) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers
eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.

Fazit:
Fragt der Versicherer im Antrag nach gefahrerhöhenden Umständen, sind diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollte sich die  die Gefahrerhöhung im Zeitraum zwischen Antragstellung und Dokumentierung ergeben oder ändern, so muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer mitteilen. Wird im Laufe der Zeit, nach Dokumentierung, eine Gefahrerhöhung vorgenommen, gestattet oder erkannt, muss der Versicherungsnehmer dies umgehend dem Versicherer mitteilen. Da es hier u. a. um den Zeitpunkt der Kenntnisnahme geht, welcher nicht immer im Detail und nachvollziehbar zu belegen ist, ist es ratsam, dies im Pachtvertrag zu regeln. Der Pachtvertrag sollte beinhalten, dass jegliche Änderungen des Lagergutes oder der Gebäudenutzung dem Pächter unverzüglich anzuzeigen sind.

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Solarmodul Test

10 November 2008 · Kommentar schreiben

Im Rahmen des immer größer werdenden Marktes für Photovoltaiktechnologie führte das TEC-Institut für technische Innovation in Waldaschaff, Bayern, für die ANTARIS SOLAR Gruppe, eine Testreihe durch, die in ihrer Größenordnung bislang wohl einmalig ist: Über Monate gingen die verschiedenen Modulsysteme unterschiedlichster Hersteller unter exakt gleichen Testvoraussetzungen ans Netz und speisten ihren Strom unter Realbedingungen ein. Derzeit werden 20 Modultypen gleichzeitig getestet.

Damit übertrifft die Größenordnung dieser Testreihe sogar die Tests des TÜV Rheinlands am Standort Köln, die seit April 2008 stattfindet. Hier werden die verschiedenen Solarmodule von „nur“ 14 teilnehmenden internationalen Herstellern unter die Lupe genommen.

Die Testreihe des TEC-Institutes startete im Februar 2008 und wird seitdem kontinuierlich fortgesetzt. Der Test findet unter Realbedingungen statt, da ein Labortest für die Ermittlung eines objektiven Testurteils nur eingeschränkt aussagekräftig ist. Das TEC-Institut betreibt eine eigene Wetterstation mit Temperatur-, Luftdruck-, Wind- und Regen-Erfassung sowie einen Pyranometer für die Messung der Globalstrahlung (die an der Erdoberfläche auf eine horizontale Empfangsfläche insgesamt eintreffende Sonnen- oder Solarstrahlung).

Sinn und Zweck der aktuellen Testreihe mit 20 verschiedenen Modulsystemen (es laufend weitere Module in die Tests aufgenommen) ist ein Auswahlverfahren unter den unterschiedlichsten Modelltypen verschiedenster Hersteller, bei dem nur die Systeme, die sich am leistungsfähigsten zeigten weiter im Test bleiben, während weniger leistungsfähige Systeme ausscheiden und durch neue ersetzt werden.

Quelle: pressebox.de

Kategorien: Photovoltaik-Sonstiges
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