Beiträge vom November 2007
Ab sofort steht ein neues Sonderkonzept zur Betreiber-Haftpflichtversicherung der Condor Allgemeine Versicherung AG auf unserer Website zur Verfügung. Der Versicherungsbeitrag wir auf Basis der Photovoltaikanlagen-Leistung (kWp) kalkuliert. Die Deckungssummen sind wie folgt definiert:
5 Mio. EUR pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden (2-fach max.)
- inkl. Allmählichkeitsschäden (1-fach max.)
- inkl. Regressrisiko wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber (1-fach max.)
- inkl. Bauherrenrisiko (1-fach max.)
1 Mio. EUR Mietsachschäden (1-fach max.)
5 Mio. EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (1-fach max.)
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.rosa-photovoltaik.de
Kategorien: Betreiber-Haftpflicht
Der Diebstahl von Solarmodulen scheint sich langsam zu häufen:
Unbekannte Täter haben am vergangenen Wochenende im Freiburger Stadtteil Hochdorf eine hochwertige Photovoltaik-Anlage gestohlen. Wie die Polizei mitteilt, war die Anlage auf dem Dach eines Kindergartens in der Straße „Zu den Mühlenmatten“ montiert. 60 Module im Gesamtwert von etwa 60 000 Euro wurden fachmännisch abgebaut und abtransportiert. Die Ermittler des Polizeipostens Freiburg-Landwasser suchen nach Hinweisen: Telefonnummer 0761/882-4221. Außerdem ist das so genannte anonyme Telefon geschaltet (0761/41262). Die Polizei warnt vor dem Ankauf der Module.
Quelle: Badische Zeitung
Kategorien: Photovoltaik-Sonstiges · Sonstiges-Photovoltaik
Es ist doch immer wieder schön über Verbesserungen unseres Sonderkonzeptes zur Photovoltaikversicherung der Condor Versicherungsgruppe ein paar Worte zu verlieren. Mit sofortiger Wirkung wurden folgende Änderungen vereinbart:
1.) Die Beitragssätze für Photovoltaikanlagen ab 100 kWp wurden nochmals um 10% gesenkt.
2.) Der Passus zu den eigenmontierten Anlagen wurde positiv abgeändert. Der Versicherungsschutz besteht auch für solche Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert werden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
3.) Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf alle Photovoltaikversicherungen unserer bestehenden Kunden aus. Werden die dem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, Klauseln oder Deckungserweiterungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen gleichzeitig auch für die auf Basis des Konzeptes abgeschlossenen Einzelverträge.
4.) Versicherbar sind Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Bauartklasse (BAK) I u. II sowie der Fertighausgruppen (FHG) I u. II.
Kategorien: Photovoltaikversicherung
Mit Tag(s) versehen: Photovoltaikversicherung
Der Betrieb einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage ist aufgrund der Stromeinspeisung und dem Bezug der Einspeisevergütung eine gewerbliche Tätigkeit. In der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige (Privat-Rechtsschutz) sind daher alle Rechtsstreitigkeiten die im Zusammenhang mit dem Betreiben einer Photovoltaikanlage stehen, ausgeschlossen.
Gerade der Besitzer des selbst genutzten 1-2 Familienhauses mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, hat in der Regel, allein aus Kostengründen, kein Interesse eine Rechtsschutzversicherung für selbständige abzuschließen.
Eine wirklich hervorragende Alternative bietet seit kurzem die VHV Rechtsschutzversicherung (Risikoträger: Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG) über eine mit uns vereinbarte Deckungserweiterung zur Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige (ARB §26).
Neben den Top-Leistungen der VHV Rechtsschutzversicherung wird folgende Deckungserweiterung vereinbart:
In Bezug auf das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem eigengenutzten 1-2 Familienhaus zur entgeltlichen Stromeinspeisung in das öffentliche Netz, sind folgende Leistungsarten kostenfrei mitversichert.
- Schadensersatzrechtsschutz
- Steuergerichtsrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ein Vergleich mit Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung wird sich lohnen! Weitere Informationen zum Angebot auf Rechtsschutzversicherung erhalten Sie auf www.rosa-rechtsschutz.de.
Kategorien: Photovoltaik-Sonstiges · Photovoltaikversicherung
Das mit der VHV Versicherung Hannover vereinbarte Sonderkonzept zur Versicherung von Photovoltaikanlagen wurde im letzten Jahr zwei mal kundenorientiert verbessert. Damit keiner unserer Kunden benachteiligt wird, haben wir eine Vereinbarung getroffen, dass alle bestehenden Verträge automatisch den jeweils noch besseren Versicherungsschutz erhalten – egal welcher Stand der „Besonderen Vereinbarungen“ beantragt wurde. Diese Regelung gilt auch für alle zukünftigen Leistungsverbesserungen, die unserem VHV Versicherungskonzept Photovoltaik zugrunde liegen.
Kategorien: Photovoltaikversicherung