Photovoltaik & Versicherung

Beiträge vom Oktober 2007

Nicht wegzudenken – Die Betreiber-Haftpflichtversicherung

25 Oktober 2007 · Kommentar schreiben

Grundsätzlich ist anzumerken, dass wenn Sie eine Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten, Sie versicherungstechnisch als gewerbetreibend eingestuft werden – auch dann, wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Das wiederum bedeutet, Sie besitzen in der Regel keinerlei Schutz aus Ihren privaten Versicherungen (Privat-Haftpflicht u. Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht).

Im Bereich der Photovoltaikanlagen sind hauptsächlich zwei Konstellationen gegeben:

Ihre Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus

In etwa 98 % bestehender Privat-Haftpflichtversicherungen ist kein Haftpflichtschutz für das Betreiben von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen integriert. Die restlichen 2 % haben über „Besondere Bedingungen“ einen eher minimalistischen Schutz, da sehr geringe Deckungssummen vereinbart werden und der Regressanspruch des Stromanbieters ausgeschlossen ist. Eine riesige Lücke – denn werden durch Ihre Photovoltaikanlage Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden verursacht, ist die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Ihnen, dem Anlagenbetreiber, gegeben.

Ihre Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach

Egal ob gemietet oder kostenfrei überlassen – die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist ein MUSS, denn es haftet nur der Betreiber/Eigentümer der Photovoltaikanlage für Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden an Dritten, die von der Photovoltaikanlage ausgehen. Würde von Ihrer Photovoltaikanlage z. B. ursächlich ein Feuer oder eine anderweitige Gebäude- oder Sachbeschädigung ausgehen, für die Sie haftbar zu machen sind, kann es sehr kostspielig werden – ganz zu schweigen von Schäden an Personen.

Die Aufgaben der Betreiber-Haftpflichtversicherung

Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen den Schaden von Ihnen abzuwenden. Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht. In solch einem Fall gehen die gesamten Kosten der Schadenabwehr zulasten der Versicherungsgesellschaft!

Empfehlenswert ist die Betreiber-Haftpflichtversicherung der VHV incl. Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen.

Kategorien: Betreiber-Haftpflicht

Und wieder Photovoltaikmodule gestohlen

24 Oktober 2007 · Kommentar schreiben

Es scheint langsam echt in Mode zu kommen: Diebstahl von Photovoltaikmodulen einer Dachanlage.

In der Zeit zwischen Samstag und Montag haben ein oder mehrere Unbekannte einen Großteil der Photovoltaik-Dachanlage des TSV Wirsberg abmontiert und geklaut. Der Schaden beläuft sich nach Angaben der Polizei auf 30 000 Euro. Wegen des hohen Betrages hat die Kripo Bayreuth gestern die Ermittlungen übernommen.

Kategorien: Sonstiges-Photovoltaik

Versicherungslexikon

7 Oktober 2007 · Kommentar schreiben

Hier mal ein Beitrag in eigener Sache. So wie es meine Zeit erlaubt, arbeite ich an meinem Projekt Versicherungslexikon, welches Versicherungsbegriffe aus allen Bereichen kurz und bündig erklärt – zumindest soweit wie es möglich ist. So langsam nimmt das Lexikon vom Umfang her Formen an und beinhaltet die wichtigsten Versicherungsbegriffe.

Wer sich also mit dem Thema Versicherungen etwas intensiver auseinandersetzten möchte oder gar muss, der kann ja mal ein wenig herumstöbern. Es gibt dort auch Begriffserklärungen zum Thema Photovoltaikversicherung bzw. Elektronikversicherung.

Da das Lexikon aus eigener Feder stammt und bekanntlich jeder Mensch fehler macht, würde ich mich freuen, etwas Kritik zu erhalten – egal in welche Richtung diese auch geht.

Kategorien: Sonstiges-Photovoltaik