Photovoltaik & Versicherung

Beiträge vom August 2007

Solarmodule vom Dach gestohlen

30 August 2007 · Kommentar schreiben

Der Diebstahl von Solarmodulen scheint immer lukrativer zu werden, denn selbst Photovoltaik-Dachanlagen bleiben nicht verschont. Wie die Pressestelle der Polizeidirektion Lahn-Dill mitteilt, wurden 20 Solarmodule (800 kg!) vom Dach eines Einkaufsmarktes fachgerecht demontiert und entwendet. Schadenhöhe 20.000 EUR.

Kategorien: Sonstiges-Photovoltaik

Photovoltaik und Versicherung

27 August 2007 · Kommentar schreiben

Die weltgrößte Photovoltaikanlage, Firmen der Photovoltaikbranche boomen, der Exportumsatz rast nach oben … . Es gibt keinen Tag, an dem es keine Pressemeldung zum Thema Photovoltaik gibt. Deshalb möchte ich hier im bescheidenen Rahmen etwas beisteuern. Zwar kann ich nicht mit Millionensummen um mich werfen, gerade wenn es um Umsätze geht, jedoch kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass wir mehrere zig Millionen an PV-Anlagenwert versichert haben.

Vor 14 Monaten, mit nur einem Onlineangebot der Helvetia-Versicherungen gestartet, ist die Angebotspallette zur Versicherung von Photovoltaikanlagen auf insgesamt sieben Tarife angewachsen. Vier Tarife zur Photovoltaikversicherung (Elektronikversicherung) und drei zur Betreiber-Haftpflichtversicherung. Eine Produktpallette, die allen Anforderungen zur Versicherung einer Photovoltaik-Dachanlage gerecht wird. Über die Zeit festigten sich die Beziehungen zu den Versicherungsgesellschaften und somit wurden die Tore zur Gestaltung von exklusiven Sonderkonzepten und Prämienrabattierungen geöffnet. Heute sind es die Photovoltaikversicherung-Konzepte der VHV Versicherungen und der Condor-Versicherungsgruppe, die aufgrund der hervorragenden Leistungen verstärkt angenommen werden.

Gerade dann, wenn es um die Absicherung einer Photovoltaikinvestition geht, will der Betreiber keine Kompromisse eingehen, zumindest nicht solche, die er nicht selber einschätzen kann. Zu Zeiten von „Geiz ist …“ eine wirklich bemerkenswerte Vorgehensweise unserer Kunden, die durch ehrliche Informationen und transparente Produktdarstellungen, zum jeweils passenden Tarif finden.

Seit geraumer Zeit ist www.rosa-photovoltaik.de die Top-Anlaufstelle zum Thema Versicherung und Photovoltaik. Selbst die Presse (z. B. Focus Money VersicherungsProfi oder das Hamburger Abendblatt) hat Inhalte und Tarife für Fachartikel genutzt. Und es wird noch weiter gehen – weitere Konzepte aus dem Segment „Erneuerbare Energie“, wie z. B. die Biogasanlagenversicherung, werden folgen.

Kategorien: Photovoltaikversicherung

Versicherung für Biogasanlagen

21 August 2007 · Kommentar schreiben

Versicherungsmakler Gerd Rosanowske erweitert die Palette der Versicherungsangebote um den Bereich Biogasanlagen-Versicherung. Ähnlich aufgebaut wie das Online-Konzept zur Versicherung von Photovoltaikanlagen, wird er zukünftig auf www.rosa-biogas.de bis zu vier Versicherungsangebote zur Auswahl bereitstellen. Derzeit werden die Angebote etappenweise der Website zugeführt und veröffentlicht. In den nächsten drei Wochen ist die Fertigstellung mit allen vier Angeboten geplant. Angebotsanfragen zur Biogasversicherung können selbstverständlich schon jetzt gestellt werden.

Kategorien: Sonstiges-Photovoltaik

Photovoltaikversicherung im Hamburger Abendblatt

13 August 2007 · Kommentar schreiben

Erfreulicher Weise habe ich soeben erfahren, dass das Hamburger Abendblatt eine Artikelserie zum Thema Photovoltaik veröffentlicht hat. Ein Part der Artikelserie ist der Bereich Photovoltaik & Versicherung. Grundlage des Artikels bilden die Inhalte der Website www.rosa-photovoltaik.de, Ihrem Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen. Den Artikel finden Sie hier.

Kategorien: Betreiber-Haftpflicht · Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung R+V

3 August 2007 · Kommentar schreiben

Die Photovoltaik-Versicherung der R+V basiert wie nahezu jede Photovoltaikversicherung auf den ‘Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung ‘. In diesem Fall sind es die ABE 91 – Fassung 01.1997. Versichert sind demnach die für eine Elektronikversicherung gängigen Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen). Der Tarif gilt für Photovoltaikanlagen bis 200 KW.

Folgende Ausschlüsse finden Anwendung:

  • Erdbeben
  • Garantieschäden
  • Schäden durch Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß)
  • Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie
  • Vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten herbeigeführte Schäden

Versicherte Sache ist die Photovoltaikanlage, bestehend aus den Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- u. Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen sowie Gleich- u. Wechselstromverkabelungen.

Kann die Photovoltaikanlage aufgrund eines ersatzpflichtigen Sachschadens kein Strom produzieren, so wird die nicht erwirtschaftete Einspeisevergütung erstattet (max. 2,50 EUR je kWp/Tag). Die Leistungsdauer für den Nutzungsausfall beträgt max. 90 Tage. Die Haftzeit beginnt mit dem Tag des Schadeneintritts.

Folgende Klauseln werden vereinbart:

  • 007 Angleichung der Prämien und Versicherungssummen
  • 015 Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • 016 Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • 017 Bewegungs- und Schutzkosten
  • 018 Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht

Die Klauseln 015 bis 018 sind bis jeweils 15.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Sind Arbeiten am Dach infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der versicherten Photovoltaikanlage erforderlich, so sind diese gem. der Klausel 017 bis zu 15.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Während einer Behebung eines Sachschadens, einer Revision oder einer Überholung der versicherten Photovoltaikanlage erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf dem Installationsort der Anlage, sondern gilt bundesweit. Auch Transporte sind mitversichert. Diese Abweichung zum §3 ABE ist eine Subsidiärdeckung, d. h. andere Versicherungen haben Vorrang.

Für Schäden durch Überschwemmung und Schneedruck wird eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn vereinbart.

Integriert ist eine sogenannte Baudeckung. Für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel, wird ab Anlieferung der versicherten Sache Versicherungsschutz gem. ABE gewährt. Die Entschädigung ist auf 25% der Versicherungssumme, max. 100.000 EUR begrenzt. Bei der Baudeckung handelt es sich um eine Subsidiärdeckung.

Der Antrag der R+V Photovoltaikversicherung beinhaltet insgesamt 7 Risikofragen

  1. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?
  2. Besteht für das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet wird eine Gebäudefeuerversicherung und ist diese in Benutzung?
  3. Wird oder wurde die Anlage durch eine Fachbetrieb installiert und abgenommen?
  4. Wird die Anlage auf einem Dach mit einer Mindesthöhe von 2,5 m installiert?
  5. Handelt es sich um ein Gebäude, in dem Stroh, Getreide, Heu oder ähnliches gelagert wird, oder ein Gebäude mit weicher Dachung?
  6. Ist die Anlage mit einer Blitz- u. Überspannungsschutzeinrichtung ausgestattet?
  7. Bestand bereits eine Versicherung für die zu versichernde Anlage?

Die Antrags-Risikofragen sind zum Teil mit Antragsablehnungen oder Beitragszuschlägen verbunden. Halt je nach dem, welche Gegebenheiten vorliegen. Wird die Frage 2 oder 3 mit ‘Nein‘ beantwortet ist keine Beantragung der Photovoltaikversicherung nicht möglich. Beantwortung der Frage 4 mit ‘Nein‘, hat eine Prüfung der Fachabteilung zur Folge. Wird die Antragsfrage 5 mit ‘Ja‘ beantwortet, werden stattliche 40 % Zuschlag erhoben. Für ein ‘Nein‘ auf Frage 6 gibt es 20% Beitragszuschlag.

Damit der Zuschlag auch berechnet werden kann, kommen wir nun zu den Standard-Tarifprämien der R+V Photovoltaikversicherung.

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 150,00 EUR und gilt für Photovoltaikanlagen bis 50.000 EUR Neuwert (Listenpreis).

Neuwert (Listenpreis) von 50.001 EUR bis 150.000 EUR = 3,00 ‰

Neuwert (Listenpreis) von 150.001 EUR bis 250.000 EUR = 2,70 ‰

Neuwert (Listenpreis) über 250.000 EUR = 2,4 ‰

In den vorab genannten Promillesätzen ist ein 20 %iger schadenabhängiger Sonderrabatt eingerechnet. Bei einer Schadenquote von 60% entfällt dieser.

Der standardmäßige generelle Selbstbehalt beträgt 250 EUR je Schadenfall. Wird ein höherer Selbstbehalt gewählt (500 oder 1.000 EUR) wird die Nettoprämie um 10 bzw. 20% reduziert.

Fazit:

Alles in allem hat der Tarif auf Photovoltaikversicherung der R+V Versicherung wenig gute Ansatzpunkte. Positiv zu erwähnen ist die Baudeckung, Dachschäden und die erweiterte Deckung außerhalb des Installationsortes. Weniger gut ist die 14 tägige Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Schäden durch Schneedruck und Überschwemmung. Die zusätzlich versicherten Kosten auf erstes Risiko in Höhe von jeweils 15.000 EUR sind mittlerweile als normal anzusehen. Die Selbstbeteiligung kann bei einem Kleinschaden auch bei Nutzungsausfall zum tragen kommen. Die Leistungsdauer der Nutzungsausfall beträgt gängige 90 Tage. Die Liste der versicherten Sachen (Bestandteile der Photovoltaikanlage) ist recht dürftig gehalten. Es fehlt von der namentlichen Nennung z. B. Trafo sowie Einspeise- und Erzeugungszähler. Die Kosten der R+V Photovoltaikversicherung sind sehr hoch angesiedelt, was keinesfalls durch Leistungen zu rechtfertigen ist. Im Gegenteil, es handelt sich um ein Produkt, welches leistungsmäßig gerade mal knapp über dem Mittelmaß liegt. Bei einem direkten Vergleich von Preis u. Leistung der R+V Photovoltaikversicherung mit gängigen Mitbewerbern, z. B. mit der Photovoltaikversicherung der Condor, wird die R+V mit Abstand den Kürzeren ziehen.

Kategorien: Photovoltaikversicherung

VHV Photovoltaikversicherung auf der Überholspur

1 August 2007 · Kommentar schreiben

Der Photovoltaikmarkt ist nach wie vor am boomen. Es wird eine Photovoltaikanlage nach der anderen fertiggestellt und die Betreiber von Photovoltaikanlagen haben die Qual der Wahl zwischen diversen Anbietern von Photovoltaikversicherungen. Enorme Leistungsabweichungen und hohe Prämiendifferenzen gehören zum Alltag, wenn ein PV-Anlagenbetreiber seinen Versicherungsbedarf recherchiert bzw. vergleicht.

Umso mehr freut es uns, dass wir mit der VHV Versicherung ein exklusiv für www.rosa-photovoltaik.de geltendes Konzept zur Photovoltaikversicherung erarbeiten konnten. Vereinfachte Antragsfragen, erhöhte Deckungssummen für zusätzliche Kosten, kundenorientiert verbesserte ‘Besondere Vereinbarungen‘ sowie hervorragende Konditionen, lassen immer mehr Kunden in Richtung VHV Photovoltaikversicherung tendieren – ein Trend der nun schon Monate anhält.

Kategorien: Photovoltaikversicherung